Platzregeln Anlage Straßlach

1. Aus (Regel 18.2)

Wird durch weiße Pfosten bzw. weiß gesprühte Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien auf dem Boden „Aus“ kennzeichnen, haben diese Vorrang.
Ausgrenze auf C 8 und C 9:

Der rechts neben dem Fairway verlaufende Weg bildet die Ausgrenze. Wenn der Ball vollständig auf dem betonierten Teil des Weges oder rechts davon liegt, gilt der Ball als im Aus befindlich.

2. Penalty Areas (Regel 17.1)

Alle durch gelbe oder rote Pfosten oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche.
Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
Abgrenzung zwischen Beachbunker und Wasser/Penalty Area
Die Grenze zwischen Bunker und Wasser/Penalty Area (Löcher A1/B3/C2/C3), wenn nicht anderweitig gekennzeichnet, ist die aktuelle Wasserkante. Der Ball gilt als in der Penalty Area befindlich, wenn er das Wasser berührt oder in diesem liegt.

3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

Boden in Ausbesserung von dem NICHT gespielt werden darf:
a) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
b) Frisch verlegte Soden bzw. frisch angesätes Gras
c) Alle mit Pfählen und/oder mit weißen Bändern gekennzeichnete Anpflanzungen
Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.

4. Üben auf dem Platz (Regel 5.2)

Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt.
Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe
Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation

Ausnahme:

Ein Spieler darf an jedem Tag eines Turniers vor dem Spiel auf den Übungsbereichen links von A9 üben.
Die Übungsmöglichkeit auf A9 beinhaltet nur Schläge mit kurzen Eisen in Richtung der Übungsbunker nicht jedoch zielgerichtete Schläge in Richtung Grün A9.

5. Caddies

Bei Jugendturnieren sind keine Caddies erlaubt.

6. Bestandteile des Platzes

Rindenmulch ist Bestandteil des Platzes, der Ball muss gespielt werden, wie er liegt.

7. Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch Einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt 3 kurze Töne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt 2 kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.

Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).

Hinweise

Fahnenpositionen
Die Fahnenpositionen werden in Straßlach durch folgende Flaggen-Farben gekennzeichnet:

Blumenwiese rechts von Bahn C 5
Die Blumenwiese darf nicht betreten werden

Straßlach

rot = vorne

gelb = Mitte

weiß = hinten

Platzregeln Anlage Thalkirchen

1. AUS (Regel 18.2)

Wird durch weiße Pfosten bzw. weiß gesprühte Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien auf dem Boden „Aus“ kennzeichnen, haben diese Vorrang.
Aus ist auch jenseits
– des Zauns rechts, Loch 1 und 7
– des Zauns links, Loch 3 und 6
– des Fußweges (rechte Kante) links des Lochs 5

2.Penalty Areas (Regel 17)

Alle durch gelbe oder rote Pfähle oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.

3. Spielverbotszonen (Regel 2.4)

Sind durch rote Pfosten mit grünen Kappen gekennzeichnet.
Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen.
Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren.
Eine Spielverbotszone darf nicht betreten werden. Ein Betreten kann als schwerwiegendes Fehlverhalten gegen die Verhaltensrichtlinien angesehen werden.

4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

Boden in Ausbesserung von dem NICHT gespielt werden darf:
1) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie
2) Frisch verlegte Soden bzw. frisch angesätes Gras
3)Alle mit Pfählen und/oder mit weißen Bändern gekennzeichnete Anpflanzungen
4)Übungsgelände rechts des Lochs 9

Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.

5. Bestandteile des Platzes

Rindenmulch ist Bestandteil des Platzes, der Ball muss gespielt werden, wie er liegt.

6. Üben auf dem Platz (Regel 5.2)

Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert: Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt.
Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe
Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation

Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. 
Strafe für Verstoß: Grundstrafe

Das Puttinggrün vor der Terrasse und das Übungsgelände bei der Einfahrt zum Clubgelände gehören nicht zum Platz und dürfen daher jederzeit genutzt werden.
Das Pro-Übungsgelände rechts an Bahn 9 ist Bestandteil des Platzes.

7. Caddies

Bei Jugendturnieren sind keine Caddies erlaubt.

8. Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch Einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt 3 kurze Töne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt 2 kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.

Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).

Hinweise

Fahnenpositionen
Die Fahnenpositionen in Thalkirchen werden durch folgende Flaggen-Farben gekennzeichnet:

Thalkirchen
rot = vordere Hälfte
gelb = hintere Hälfte

Wir bitten dringend um Beachtung folgender Verhaltneshinweise:

– Jeder Flight, der eine volle Runde absolviert, hat Anspruch, dass er von Flights, die nur abgekürzte Runden spielen (Quereinsteiger) unaufgefordert durchgelassen wird.
– Herausgeschlagene Divots wieder einsetzen und festtreten.
– Pitchmarken (auch nicht selbst verursachte) auf dem Grün ausbessern.
– Bunkerspuren (auch nicht selbst verursachte) einebnen.
– Bei Übungsschwüngen jede Beschädigung des Platzes – vor allem der Abschläge – vermeiden.
– Schnellere Spieler durchspielen lassen.
– Am ersten Abschlag gilt das Reißverschlussprinzip zwischen Neuangekommenen und Spielern, die bereits 9 Löcher auf diesem Kurs gespielt haben.

Allgemeine Spiel- und Platzordnung

Gäste

Mitglieder eines vom Deutschen Golfverband anerkannten Golfclubs dürfen den Platz in Straßlach nur fünfmal im Jahr gegen Greenfee bespielen. Ausweisvorlage ist zwingend erforderlich. Nichtmitglieder ohne bestätigten Handicap-Index (mindes­tens 36) haben kein Spielrecht.
Ein Mitglied unseres Golfclubs kann pro Tag 2 Gäste mit reduziertem Greenfee mit auf die Runde nehmen. Jeder weitere Tagesgast sowie Fernmitglieder haben das volle Greenfee zu bezahlen.
Freitags ab 13:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feier­tagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr dürfen Gäste in Straßlach aus­schließ­lich in Be­gleitung von Mitgliedern spielen.
Während der Winterperiode haben Gäste in einer vom Vorstand festgelegten Zeit keine Spielerlaubnis.

Driving-Range

Die Driving-Range befindet sich auf dem Platz Straßlach südlich der Spielbahn B1. Wegen der hohen Unfallgefahr und einer eventuellen Platzsperre durch die Behörden im Falle eines Unfalles bei der Anfahrt der Driving-Range hat der Vorstand für die Mitglieder und Gäste ein absolutes Anfahrverbot für PKWs ausgesprochen.

Der Übungsbereich rechts von Bahn 9 in ThaIkirchen darf nur während des Golfunterrichts mit einem Pro benutzt werden.

Das Kurzspielgelände in Straßlach und ThaIkirchen kann mit den dort vorgesehenen Bällen benutzt werden. Die Bälle müssen nach dem Üben wieder eingesammelt werden.

Hunde

Derzeit läuft eine TESTPHASE: Hunde dürfen jedoch ausschließlich auf unserem Platz in Straßlach und hier auch jeweils nur auf der 9-Loch Nebenrunde mitgeführt werden. Wir bitten Sie – vor Beginn ihrer Runde – das Mitführen ihres Hundes im Sekretariat anzumelden.

– Ihr Hund muss ständig angeleint sein.

– Hunde sind auf den Grüns und Vorgrüns verboten.

– Das Mitführen von Kotbeuteln und natürlich auch das Beseitigen von eventuellen Hinterlassenschaften ist verpflichtend.

– Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur gut erzogene und entsprechend ruhige Hunde auf den Golfplatz dürfen. Kläffende und bellende Hunde sind keine geeigneten Begleiter für ihre Runde, da sie andere Spieler stören und erschrecken.

– Bitte respektieren Sie auch andere Spieler, die eventuell Angst vor Hunden haben und halten Sie, wie auch beim Gassigehen, ausreichend Abstand.
Unsere Marshalls und Greenkeeper sind dazu angehalten die verbindlichen Regeln zu kontrollieren und gegebenenfalls ein Platzverbot auszusprechen.

Kinderwagen

Auf den Plätzen des MGC ist das Mitführen von Kindern in Kinderwägen nicht gestattet.

Etikette (Spirit of the Game)

Das Spiel beruht auf dem ehrlichen Bemühen jedes einzelnen Spielers, Rücksicht auf andere Spieler zu nehmen und nach den Regeln zu spielen. Alle Spieler sollen sich diszipliniert verhalten und jederzeit Höflichkeit und Sportgeist erkennen lassen. Ein Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung ist das Grüßen, auch gegenüber nicht persönlich bekannten Spielern und Mitgliedern.

Spieltempo

Um auch an stark frequentierten Tagen akzeptable Runden­zeiten zu ermöglichen, ist zügiges Spiel unbedingt nötig. Be­schleunigend kann wirken, dass man bei einem vermutlich verlorenen Ball umgehend einen provisorischen Ball nachspielt. Wenn ein Spieler eines Flights an der Reihe ist, sollte der nächstfolgende sich bereits auf seinen Schlag oder Putt vorbereiten, ohne jedoch den anderen Spieler zu stören. Idealerweise sollten sich ­mehrere Spieler gleichzeitig die Puttlinie ansehen. Sofort nach Beendigung eines Loches sollten die Spieler das Grün ver­lassen und die Golfschläger auf jener Seite abstellen, die zum nächsten Abschlag führt. Spieler die einen Ball länger suchen und bereits einen deutlichen Abstand (ca. 1 Loch) zum vorausspielenden Flight haben, müssen durchspielen lassen.

Registrierte Privatrunde (RPR)

RPR Runden (9 oder 18 Löcher) müssen vor Beginn der Runde im Sekretariat angemeldet werden.

Vorrecht auf dem Golfplatz

An stark frequentierten Wochenenden sollte möglichst im Vierer gespielt werden.

An allen Tagen gilt die DGV-Empfehlung, dass unabhängig von der Anzahl der Spieler, die schnellere Gruppe (dies gilt auch für Einzelspieler) das Vorrecht auf dem Platz hat. Dies bedeutet, dass alle Gruppierungen durchspielen lassen müssen, wenn vor ihnen mindestens ein Loch frei ist.

In Straßlach haben Spieler auf der vom Course Manager festgelegten Hauptrunde Vorrang. Ein Einschneiden in die Hauptrunde an B1 bzw. C1 ist nur geduldet, wenn die Spieler auf der regulären Hauptrunde in keiner Weise dadurch beeinträchtigt werden. An unübersichtlichen Stellen, wie am Abschlag B3 / B6 / B7, sollte sich zumindest ein Spieler des auf der Bahn befindlichen Flights auf der Hügelkette positionieren und diesen Punkt erst verlassen, wenn der Rest des Flights den Schlag zum Grün gespielt hat.

E-Carts

Das Fahren mit E-Carts ist ausschließlich im Semi-Rough gestattet. Das Überqueren des Fairways ist nur gestattet, wenn dies zum Erreichen der nächsten Spielbahn notwendig ist.

Es ist strikt verboten näher als 10 Meter an das Grün und an die Abschläge heranzufahren.

Zuwiderhandlungen werden mit einem Fahrverbot belegt.

Sicherheit Greenkeeper

Wir bitten um Rücksicht gegenüber den Greenkeepern bei ihren Arbeiten, die – sofern möglich – die Pflegemaßnahmen für Ihr Spiel unterbrechen. Wir bitten um Verständnis, dass jedoch eine Unterbrechung beim Mähen der Grüns nicht möglich ist, bitte daher diese dann keinesfalls anspielen!

Wir bitten um Beachtung folgender Etikettehinweise:

-Herausgeschlagene Divots wieder einsetzen und festtreten.
– Pitchmarken (auch nicht selbst verursachte) auf dem Grün ausbessern.
– Bunkerspuren (auch nicht selbst verursachte) einebnen.
– Bei Übungsschwüngen jede Beschädigung des Platzes – vor allem der Abschläge – vermeiden.
– Schnellere Spieler durchspielen lassen.
– Auf allen Plätzen des MGC darf nur mit Softspikes gespielt werden.

Trolleys zwischen Grün und Bunker

Vermeiden Sie es wenn möglich, mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker zu fahren, ein absolutes Fahrverbot besteht lediglich auf dem Vorgrün.

Pflanzenschutzmittel

Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werden die gesetzlichen Anwendungsvorschriften eingehalten.

MGC Kleiderordnung

Der Münchener Golf Club erwartet auf der Golfanlage eine dem Golfsport angemessene Kleidung.

Nicht erwünscht sind bei

Damen:

Oberteile mit Spaghetti-Trägern, bauchfreie Tops, Leggings oder Jogging-Anzüge

Herren:

Ärmellose T-Shirts, Shirts und Polos ohne Kragen, Jogging-­Anzüge

Bluejeans werden als nicht adäquate Golfbekleidung betrachtet.