Weitreichende Lockerung der Coronabeschränkungen ab So., 3. April
Durch das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz gelten ab So., 3. April in Bayern nur noch die sog. Basisschutzmaßnahmen.
In unseren Clubgebäuden inkl. der Clubrestaurants entfällt dann die Maskenpflicht. Ebenso ist dann die 3G Regelung für die Benutzung von Sportstätten und den Besuch von Restaurants abgeschafft.
Bei aller Freude über die fortschreitende Entwicklung in Richtung Normalität: Wir bitten Sie, sich weiterhin umsichtig zu verhalten. Mindestabstand, freiwilliges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und Händedesinfektion sind zu empfehlen.