Lockerung der Corona-Maßnahmen: Ab 17. Februar gilt 3G auf den Golfanlagen

Nach dem Beschluss des bayerischen Kabinetts fallen ab Do., 17. Februar Sportstätten für die eigene sportliche Betätigung unter die 3G Regelung. Zutritt haben also Personen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet (maximal 24 Stunden alter Schnelltext oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) sind. Seit Mitte Dezember galt für unsere Golfanlagen ja 2G.

Wir bitten Sie, für stichprobenartige Kontrollen den entsprechenden Nachweis mit sich zu führen.