„Back to normal“, nächster Schritt in Richtung Normalität! Ab dem 16.09 entfallen im MGC die Startzeiten!

Die Kontaktdatenerfassung für den Sport ist in der 14. BayIfSMV entfallen. Somit obliegt es jedem Golfclub, selbst zu entscheiden, ob weiterhin an Startzeiten festgehalten wird.

Da wir im Münchener Golf Club vor Corona seit Jahrzehnten den Luxus hatten, einer der wenigen Golfclubs in Deutschland ohne Startzeiten zu sein, möchten wir wieder zu unserer alten Normalität zurückkehren. Wir freuen uns Ihnen daher mitteilen zu können, dass wir ab Donnerstag, den 16.09.2021 das Startzeitenprogramm schließen und Sie wieder wie gewohnt unsere Plätze in Straßlach und Thalkirchen ohne Startzeiten genießen können. Bitte halten Sie, die bis zum 15. September gebuchten Startzeiten ein bzw. buchen Sie weiterhin bis zum 15. September Ihre Startzeiten.

Wir bitten Sie allerdings zu berücksichtigen, dass im Innenbereich der Gastronomie und bei allen Turnieren mit anschließender Siegerehrung und Essen, die einheitliche 3G-Regelung gilt. Aus diesem Grund legen Sie bitte dem Servicepersonal in der Gastronomie bzw. bei Turnieren bei Abholung Ihrer Scorekarte den entsprechenden Nachweis vor.

Unter freiem Himmel ist unabhängig von der Inzidenz die Sportausübung ohne Testnachweis, ohne Gruppenbegrenzung gestattet.

Wir weisen darauf hin, dass jederzeit die Maßnahmen (Stand: 2. September 2021) durch die Regierung wieder verschärft werden können und – falls das so kommen sollte – damit auch die Kontaktnachverfolgung/Startzeiten kurzfristig wieder eingeführt werden müssen.

3-G Regelung:

– Vollständig Geimpfte
Als vollständig Geimpfte gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und die letzte erforderliche Einzelimpfung vor über 14 Tagen erhalten haben. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind dafür zwei Dosen nötig. Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht eine Dosis. Als vollständig Geimpfte gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und eine Impfdosis erhalten haben. Aus den Unterlagen muss außerdem hervorgehen, dass sie eine COVID-19 Erkrankung überstanden haben.
– Genesene
Als Genesene gelten Personen, die nachweislich positiv auf das Coronavirus mit einem PCR-Test getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.
– Getestete
Als Getestete gelten Personen, die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden.