Weiterhin Komplettsperrung der Golfanlagen bis zunächst 14. Februar

Es gilt derzeit die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung inklusive der Verordnung zur Änderung der elften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021, die mit Beschluss des Bay. Kabinetts vom 20. Januar verlängert wird.

Aufgrund § 10 (3) bleibt der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt.

Daher sind unsere Plätze und Übungsbereiche bis zunächst inkl. 14. Februar geschlossen.

Wir bedauern das sehr und bitten um strikte Beachtung der Sperrung