Golf ab 2. November weiterhin möglich: Startzeiten-Regelungen dringend beachten!

Liebe Mitglieder,
die in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober gefassten Beschlüsse wurden nun in der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) verankert. Diese gilt ab Mo., 2. November. Darin heißt es:
§ 10 Sport
(1) Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt…..
3) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen ist nur für die in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Zwecke zulässig.
Die Golfverbände DGV und BGV sahen sich in ihren Stellungnahmen am 31. Oktober in der schon zuvor geäußerten Ansicht bestätigt, dass Golf (= Individualsport) auch ab Montag, 2. November weiter zulässig ist.

 

FOLGENDE EINSCHRÄNKUNGEN SIND DABEI ABER ZU BEACHTEN:
  • Spielen maximal in Zweier-Flights. Ausnahme: Personen, die alle einem gemeinsamen Hausstand angehören, können auch zu dritt oder viert auf die Runde gehen.
  • In unserem Online-Startzeitensystem sind ab 2. November nur Zweier-Flights angelegt und buchbar. Bei Personen eines gemeinsamen Hausstandes, die zu dritt oder viert spielen wollen, werden nur 2 dieser Personen in die Startzeit eingebucht. Die übrigen Familienmitglieder spielen technisch gesehen „ohne gebuchte Startzeit“ mit. Bitte geben Sie dies aber im Sekretariat vor der Runde an.
  •  Startzeiten, die nicht wahrgenommen werden können, müssen umgehend abgesagt werden.
  • Bei Frost, Reif oder Schnee ist der Platz gesperrt und es herrscht allgemeines Spielverbot. Dies gilt auch bei einer gebuchten (frühen) Startzeit. Diese Startzeit verfällt dann ersatzlos.
  • Golfunterricht ist ausschließlich als Einzelunterricht gestattet. Nicht möglich ist der Unterricht von zwei oder mehr Personen, auch nicht,wenn es sich bei den Schülern um Personen eines gemeinsamen Hausstandes handelt.
  • Die Clubrestaurants sind geschlossen. In Thalkirchen (Tel. 089-780 699 95) ist geplant, einen Abhol- und Lieferservice anzubieten. Details dazu folgen in Kürze auf der MGC-Webseite.
  • Die Duschen sind geschlossen.
  • Beachten Sie weiterhin dringend die im MGC geltenden Infektionsschutz-, Abstands- und Hygieneregeln
Bleiben Sie weiterhin sorgsam und bleiben Sie gesund!
Ihr
Vorstand und Geschäftsführung des MGC