Begleitschreiben zur Clubzeitung

Liebe Mitglieder,

in diesen Tagen erreicht Sie die neueste Ausgabe unserer Clubzeitung. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre. Gleichzeitig möchten wir Sie über Entwicklungen informieren, die sich in den letzten Tagen seit dem Redaktionsschluss der Clubzeitung ergeben haben.

Am Mittwoch nach Ostern haben die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin über die seit Mitte März bestehenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Dabei wurde folgendes beschlossen:
Die bis einschließlich 19.4. geltenden Maßnahmen wurden mit wenigen Ausnahmen, z.B. für den Einzelhandel, um zunächst 2 Wochen bis zum 3.5. verlängert. Das bedeutet eine Fortdauer des Versammlungsverbots und der Platzsperren, so dass wir leider auch noch eine Weile auf unser geliebtes Golfspiel verzichten müssen. Ebenso sollen Restaurants und damit auch unsere Gastronomie in Straßlach und in Thalkirchen noch mindestens bis Anfang Mai geschlossen bleiben.
Für den MGC hat diese leider gar nicht so neue, weil unveränderte Lage folgende Konsequenzen:

• Das Versammlungsverbot gilt nun auf jeden Fall zumindest bis einschließlich 3.5., Großveranstaltungen sind sogar bis zum 31.8. verboten. Auch wenn wir nicht davon ausgehen, dass unsere Mitgliederversammlung (MV) als Großveranstaltung anzusehen ist, sehen wir uns nicht in der Lage, sie wie geplant am 14.5. abzuhalten, da die Zusammenkunft von vielen Mitgliedern ja bezüglich der Ansteckungsgefahr ein großes Risiko darstellen würde, unabhängig davon, dass wir im Übrigen mit einer erneuten Verlängerung des Versammlungsverbots rechnen müssen. Daher haben wir uns schweren Herzens entschlossen, die MV trotz der Satzungsvorschrift, dass sie in den ersten 5 Monaten eines jeden Jahres abgehalten werden muss, auf noch unbestimmte Zeit zu verschieben. Wir hoffen, dass Sie für unsere Sorge um die Gesundheit der Versammlungsteilnehmer Verständnis haben. Wir werden Sie rechtzeitig über einen neuen Termin informieren.

• Die Verlegung der MV hat auch zur Folge, dass Sie nicht wie gewohnt in diesen Tagen mit der Einladung das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2019 erhalten. Der Jahresabschluss wurde – wenn auch mit einem kleinen Zeitverzug wegen des Kontaktverbots – fertiggestellt, so dass wir ihn in den nächsten Tagen in den Mitgliederbereich unserer Homepage einstellen werden. Somit können interessierte Mitglieder schon in Kürze die gewohnten Tabellen studieren.

• Den Wirtschaftsplan für 2020 werden Sie aber dort vorläufig noch vergeblich suchen, denn die Planung wird nahezu täglich aufgrund neuester Erkenntnisse überarbeitet, so dass uns eine Veröffentlichung einer nur kurzzeitig gültigen Momentaufnahme nicht sinnvoll erscheint. Da folglich und auch wegen der Verlegung der MV bis auf Weiteres kein durch die Mitglieder genehmigtes Budget vorliegt, arbeiten wir zunächst – sofern möglich – auf Basis des Budgets für 2019 allerdings mit der Maßgabe, dass Investitionen auf das unumgängliche Maß reduziert werden.

• Bei der MV 2020 steht die turnusgemäße Wahl des Vorstands an, da die Amtszeit des aktuellen Vorstands entsprechend unserer Satzung nach 3 Jahren endet. Gleiches gilt für die Kassenprüfer. Die Verfasser unserer Satzung waren so weitsichtig, eine Regelung aufzunehmen, dass Vorstand und Kassenprüfer jeweils bis zur Neuwahl im Amt bleiben. Die Handlungsfähigkeit ist also gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Ritz, Präsident

Bernd Otten, Vorstand Finanzen

Alexander Sälzler, Geschäftsführer