Nochmaliger Appell: Komplettschließung der Golfanlagen respektieren!

Liebe Mitglieder,

leider mussten wir heute (18.03.) früh trotz Sperrung der Golfplätze spielbereite Mitglieder auf Tee C1 der Anlage verweisen. Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Anordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 16.03.2020 ganz klar die Schließung von Sportanlagen regelt. Der Spielbetrieb ist komplett einzustellen.
Ein sich im Umlauf befindliches Schreiben des BGV vom 16.03.2020 ist leider sehr unglücklich formuliert und lässt mögliche Interpretationen für ein mögliches Golfspiel zu. Der BGV wie auch der Golf Management Verband Deutschland (GMVD) haben mit Stellungnahmen vom 17.03.2020 der Möglichkeit des Spielrechts ganz klar widersprochen. Ebenso tut dies die DGV Erklärung zur Schließung von Golfanlagen .
Wir fordern Sie daher nochmals dringend auf, sich an diese Anordnung zu halten, auch im Sinne der Solidarität innerhalb der Clubgemeinschaft und der Verantwortung, die wir alle in dieser außergewöhnlichen Krisensituation haben.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Vorstand und Geschäftsführung des MGC